Prof. Dr. Moritz Brinkmann
Rn 10
Da § 162 einem allg Rechtsgedanken Ausdruck verleiht (Rn 1), kann die Vorschrift überall dort analog angewendet werden, wo Spezialvorschriften fehlen und verhindert werden soll, dass eine Seite aus ihrem treuwidrigen Verhalten Vorteile zieht (stärker einschränkend Staud/Bork Rz 15). Insb gilt sie auch im Öffentlichen Recht (BVerwGE 85, 213 zur Zustellungsvereitelung) und im Prozessrecht (vgl LAG Hamm NZA 05, 544). Im Arbeitsrecht wird über ihre Anwendung bei unterbliebenen Zielvereinbarungen diskutiert (abl BAG NJW 08, 872 [BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07] Tz 35), bejaht wird sie vom BAG im Zusammenhang mit § 613a bei fehlerhafter Unterrichtung über den Betriebsübergang (NZA 06, 1406 [BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05]; abl Schneider/Sittard BB 07, 2230), ebenso bei fehlender Informierung des Arbeitgebers entgegen § 32 II BAT-KF (LAG Hamm 16 Sa 1089/10 Rz 47).
Rn 11
Die analoge Anwendung wurde weiter bejaht für: die treuwidrige Herbeiführung des Nacherbfalls durch den Nacherben (BGH NJW 68, 2051); die treuwidrige Weigerung, einen satzungsgemäß erforderlichen Beschl zu fassen (Brandbg NJW-RR 00, 766 [OLG Brandenburg 11.11.1998 - 7 U 103/98], zweifelhaft); die treuwidrige Kündigung eines Vertragsverhältnisses unmittelbar vor Eintritt der Voraussetzungen eines Vorteils der anderen Seite wie etwa Kündigungsschutz, Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft oder Gratifikation (BAG NJW 58, 37; WM 76, 64; RGZ 170, 389; s aber BAG DB 99, 1706); die Bestimmung des Schuldners durch den Gläubiger, die Schuld nicht zu zahlen, zwecks Herbeiführung des Bürgschaftsfalls (BGH BB 66, 305); das treuwidrige Verzögern des Fortgangs und Abschlusses von Renovierungsarbeiten (Nürnbg MDR 21, 1385 [OLG Nürnberg 19.08.2021 - 3 U 2210/21] Rz 33 ff). Des Weiteren wird der Rechtsgedanke des § 162 herangezogen bei der Zugangsvereitelung und beim treuwidrigen Sich-Verschließen vor der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme (BGHZ 139, 177, 181 = NJW 98, 3192; NJW 96, 2934; NK-BGB/Wackerbarth Rz 22). Beim finanzierten Abzahlungskauf kann dies auch für die grundlose Weigerung der Annahme der Kaufsache gelten (BGH NJW 64, 36 [BGH 30.09.1963 - VII ZR 39/62]). Auch wenn der Rücktrittsgegner den Rücktrittsberechtigten durch Falschinformation von der fristgemäßen Ausübung des Rücktrittsrechts abhält, kann der Gedanke des § 162 eingreifen (BGH NJW-RR 91, 177). Hat der Grundstückseigentümer die Zustimmung zu der für die Aufnahme eines Baukredits nötigen Belastung des Erbbaurechts grundlos verweigert, kann die Ausübung des wegen nicht fristgerechter Bebauung entstandenen Heimfallanspruchs gegen Treu und Glauben verstoßen und analog § 162 unwirksam sein (BGH NJW-RR 93, 465 [BGH 11.12.1992 - V ZR 131/91]). Einer Partei, die wegen ihrer Weigerung, Gewerkschaftsbeitragsrückstände auszugleichen, den gewerkschaftlichen Rechtsschutz verloren hat, ist es verwehrt, sich iRd Prozesskostenhilfeverfahrens auf den Verlust des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes zu berufen. Zu befürworten ist unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung auch die analoge Anwendung iR von § 199, wenn es um Ansprüche geht, die erst mit Zugang einer Rechnung fällig werden. So können faktisch unverjährbare Ansprüche vermieden werden (abl Grüneberg/Ellenberger § 199 Rz 6; offen KG NZG 09, 24 [KG Berlin 21.08.2008 - 2 U 75/07]).