1. Kontovollmacht.
Rn 28
Eine Kontovollmacht berechtigt nur zur Verfügung über ein Kontoguthaben und Inanspruchnahme einer eingeräumten Kreditlinie, aber nicht zu Kreditaufnahmen und -erweiterungen in unbegrenzter Höhe (BGH MDR 53, 345, 346; Köln ZIP 01, 1709, 1710). Das gilt auch für die wechselseitige Bevollmächtigung zur Mitverpflichtung bei einem Oder-Konto und die gegenseitige Bevollmächtigung von gesamtvertretungsberechtigten Gesellschaftern zu Einzelverfügungen über ein Girokonto der Gesellschaft. In diesen Fällen verstoßen Klauseln in AGB, wonach die Kontoinhaber in unbegrenzter Höhe für Kontoüberziehungen haften, gegen die §§ 305c, 307; hierzu bedarf es vielmehr einer zur Kreditaufnahme ermächtigenden Spezialvollmacht (BGH NJW 91, 923, 924; Köln ZIP 01, 1709, 1710f). Dieselben Grundsätze werden auf die in dem Formulartext einer Girokontovollmacht ausdrücklich erteilte Kreditvollmacht angewandt (Köln ZIP 01, 1709, 1710; aA Oldbg WM 96, 997, 999). Zulässig sind aber Klauseln, wonach jedem Kontoinhaber vorübergehende Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen gestattet sind (Brandbg WM 07, 2150). Die Kontovollmacht umfasst das Recht, über das Girokonto mit Hilfe von Schecks zu verfügen (BGH WM 86, 901, 902). Sie gibt aber nicht die Befugnis, das Konto aufzulösen oder auf andere Weise zum Bsp durch Umwandlung des Kontos des Vertretenen in ein Konto des Vertreters in die Vertragsstellung des Vollmachtgebers einzugreifen. Das gilt auch für die transmortale Vollmacht (BGHZ 180, 191 Rz 15 f; str). Auch die Umwandlung eines Oder-Kontos in ein Und-Konto durch einen Mitkontoinhaber setzt idR eine Einigung der Bank mit allen Kontoinhaber voraus (BGHZ 180, 191 Rz 15).
2. Architektenvollmacht.
Rn 29
In der Beauftragung eines bauleitenden Architekten mit der Durchführung eines Bauvorhabens liegt im Zweifel zugleich die Erteilung einer Vollmacht, die auf üblicherweise vom Architekten für den Bauherrn getätigte Geschäfte wie die Vergabe von Bauleistungen (BGH BB 63, 111) beschränkt ist (sog originäre Vollmacht, s BGH NJW 78, 995). Das gilt nicht, wenn sich der Auftrag ausdrücklich nur auf die Einholung von Angeboten erstreckt (Köln NJW-RR 92, 915 [OLG Köln 03.04.1992 - 19 U 191/91]) oder die Vollmacht auf sonstige Weise vertraglich ausgeschlossen ist (Ddorf NJW-RR 96, 1485, 1186 [OLG Düsseldorf 28.06.1996 - 22 U 256/95]). Der Umfang einer Architektenvollmacht ist im Zweifel eng auszulegen. Die Mindestvollmacht erstreckt sich idR nur auf die Vergabe kleinerer Zusatzaufträge, Erteilung von Weisungen, Rüge von Mängeln, technische Abnahme, Feststellung und Anerkennung des gemeinsamen Aufmaßes, Entgegennahme von Stundenlohnzetteln und Entgegennahme von Angeboten, Vorbehalten und Schlussrechnungen (Pauly BauR 98, 1143, 1145). Die Erteilung von Nachtrags- und Zusatzaufträgen größeren Umfangs (BGH BB 75, 990) ist dagegen von Ausn abgesehen (Frankf BauR 08, 1144) von der Architektenvollmacht ebenso wenig umfasst wie eine Änderung der geschuldeten Leistung (BGH BauR 09, 107), ein Anerkenntnis von Schlussrechnungen, der Abschluss eines Vergleichs hierüber (BGH NJW 78, 995) und die rechtsgeschäftliche Abnahme von Bauleistungen (Ddorf NJW-RR 01, 14, 15 [OLG Düsseldorf 08.09.2000 - 22 U 47/00]).
3. Vollmachten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb.
Rn 30
Die Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks kann die Beauftragung eines Maklers enthalten (BGH NJW 88, 3012 [BGH 18.05.1988 - IVa ZR 59/87]), berechtigt aber nicht dazu, den Käufer zur Belastung des Grundstücks zu ermächtigen (Jena OLG-NL 94, 245). Die nur an eine Notarstelle gebundene Belastungsvollmacht des Grundstückskäufers berechtigt zu Grundschuldbelastungen in Höhe eines betragsmäßig über den Kaufpreis hinausgehenden Kapitalbetrages. Dem Sicherungsinteresse des Grundstücksverkäufers ist Genüge getan, wenn die Vollmacht durch das Zustandekommen einer Sicherungszweckerklärung beschränkt ist, mit der die Verwendung des Grundpfandrechts ausschließlich zur Finanzierung des Kaufvertrages und zur Vertragsabwicklung sichergestellt wird (Hamm, Beschl v 26.8.2016 – I-15 W 318/16; BayObLG NJW-RR 95, 1167, 1168 [BayObLG 11.05.1995 - 2 ZBR 32/95]). Gehen die Vollmachtsbeschränkungen aus der Grundschuldbestellungsurkunde hervor, bedarf es zur Eintragung der Grundschuld im Grundbuch des Nachweises einer entspr Sicherungsabrede nicht (BGH WM 16, 1218 Rz 15). Eine Belastungsvollmacht erstreckt sich nicht nur auf den eigentlichen Beleihungsvorgang, dh auf die Bestellung des Grundpfandrechts, sondern auf alle Erklärungen, die erforderlich sind, um den Grundbesitz zur Absicherung der Kaufpreisfinanzierung zu nutzen. Hierzu zählt auch die Herbeiführung eines Rangwechsels (Ddorf WM 98, 1922, 1924 [OLG Düsseldorf 10.06.1998 - 3 Wx 108/98]) und die Ausnutzung eines den Verkäufer vorbehaltenen Rangvorbehaltes (Ddorf FGPrax 00, 55, 56). Die einem Notar erteilte Vollmacht zur Durchführung eines Grundstückskaufvertrages berechtigt weder dazu, die vereinbarte Verpflichtung der Verkäufers zur Verschaffung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts durch die Pflicht zur Verschaffung eines obligatori...