Prof. Dr. Michael Stürner
Rn 63
Ausnahmsweise sollen falsche Angaben jedoch nicht als cic behandelt werden können, nämlich im Anwendungsbereich der Mängelhaftung bei Kauf, Werkvertrag und Miete, wohl auch beim Reisevertrag, §§ 651e ff. Denn hier können falsche Informationen durch den Verkäufer, Unternehmer oder Vermieter die Sollbeschaffenheit seiner Leistung bestimmen, so dass dann die §§ 434 ff, 633 ff, 536 ff wirksam werden. Diese Beschaffenheit wird regelmäßig schon in den Vertragsverhandlungen festgelegt. Daher muss die Mängelhaftung auch den Bereich der Vertragsverhandlungen abdecken; andernfalls wären insb die §§ 438, 634a weithin gegenstandslos. Dieser Ansicht folgt die ganz hM, aus der Rspr etwa BGHZ 60, 319, 320; 114, 263, 266 (Kauf ab Gefahrübergang; vor SchRModG); BGHZ 180, 205 Rz 19 ff (Grundstückskauf ab Gefahrübergang, nach SchRModG); BGH DB 76, 985 (Werkvertrag, gleichfalls ab Gefahrübergang); BGH NJW 97, 2813 [BGH 18.06.1997 - XII ZR 192/95] (Miete, ab Übergabe der Mietsache). Der Vorrang des Gewährleistungsrechts gilt insbesondere auch für den Unternehmenskauf (Köln ZIP 09, 2063; zum Streitstand BeckOGK/Wilhelmi § 453 Rz 602 ff; Thiessen in Wilhelmi/Stürner, Post-M&A-Schiedsverfahren 19, 223).
Rn 64
Eine Unterausnahme wird allerdings für vorsätzlich falsche Informationen angenommen: etwa für den Kauf BGH NJW 10, 858 (Gebrauchtwagenkauf: Pflicht des Verkäufers zur Aufklärung über Ankauf von einem ›fliegenden Zwischenhändler‹); BGHZ 180, 205 (Asbestbelastung eines Wohnhauses, dazu Everts ZfIR 09, 563; abl H. Roth JZ 09, 1174, der sich für einen generellen Vorrang des Gewährleistungsrechts auch in Fällen der Arglist ausspricht); BGH NJW 92, 2564; 95, 2159, 2160; BGHZ 207, 349 Rz 24 (dazu Faust JZ 16, 1012); für die Miete BGHZ 136, 102, 109. Der Geschädigte soll dann also aus cic das negative Interesse ohne Beschränkung auf das positive Interesse beanspruchen können. Zur Abgabe einer unrichtigen Übernahmebestätigung als (vor-)vertragliche Nebenpflichtverletzung des Leasingnehmers/Mietkäufers (II Nr 2) BGH WM 10, 1283. Bei Miete eines PKW nach Verkehrsunfall muss der gewerbl Vermieter darauf hinweisen, dass der angebotene Unfallersatztarif deutlich über dem Normaltarif liegt und deshalb die Gefahr besteht, dass die HaftPflVers nicht den vollen Tarif übernimmt (BGH NJW 17, 2403; NJW-RR 09, 1101; NJW-RR 08, 470; NJW 06, 2618, BGHZ 168, 168). Wird bei einem Grundstückskauf eine bereits eingebaute Küche unter vorsätzlicher Angabe eines Neupreises, der über den tatsächlichen Anschaffungskosten liegt, mitverkauft, löst dies einen Anspruch aus cic aus (München MittBayNot 20, 333).
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Der eben genannte Vorrang gilt freilich nur für Informationen über Umstände, die eine Mängelhaftung begründen können. Diesen Informationen über die Beschaffenheit stehen Informationen über andere wertbildende Merkmale ggü, für welche die cic unbeschränkt anwendbar ist. Die Abgrenzung ist oft schwierig, vgl die Zusammenstellung bei Grüneberg/Grüneberg Rz 41 ff. Doch bezieht sich diese Rspr vielfach auf das alte Recht vor dem SchRModG. Seitdem reicht nach § 434 die Mängelhaftung weiter. Daher muss sich auch der Ausschluss der cic erweitern. Zudem hat die Verlängerung der kaufrechtlichen Verjährung das Problem entschärft.