I. Bedingung.
Rn 3
Nach der Auslegungsregel von I 2 ist die Billigung ›im Zweifel‹ aufschiebende Bedingung (§ 158 I). Die Missbilligung als auflösende Bedingung (§ 158 II) kommt bes bei vorheriger Zahlung des Kaufpreises in Betracht (Grüneberg/Weidenkaff Rz 8; abw: kein Kauf auf Probe Erman/Grunewald Rz 3).
II. Billigung.
Rn 4
Die Billigung steht im freien Belieben des Käufers. Sie kann daher trotz Vertragsgemäßheit der Kaufsache verweigert werden (RG 137, 297, 298; Erman/Grunewald Rz 4). § 162 gilt zu Lasten des Käufers nicht (Erman/Grunewald Rz 6; abw Staud/Mader/Schermaier Rz 25). Es handelt sich um eine Potestativbedingung als echte Bedingung iSd § 158 (Grüneberg/Weidenkaff Rz 9). Abzugeben ist die Billigung als Willenserklärung ggü dem Verkäufer (RG 137, 297, 299 f; LG Regensburg NJW 89, 398f [LG Regensburg 10.05.1988 - 3 O 2444/87]). Sie bedarf keiner Begründung.
III. Abgrenzung.
Rn 5
Das Kernproblem von § 454 liegt in der Feststellung, wann die Parteien einen Kauf auf Probe oder etwas anderes vereinbaren wollten, zB einen Erprobungskauf. Da der Kauf auf Probe angesichts der völligen Freiheit des Käufers zur Billigung auf eine einseitige Bindung des Verkäufers hinausläuft, ist bei seiner Annahme ›Zurückhaltung geboten‹ (Erman/Grunewald Rz 3). Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Parteien den Käufer nicht stärker binden wollten.
Rn 6
Bsp: (1) Kauf auf Probe: Katalogware im Versandhandel mit Rückgaberecht binnen 2 Wochen (BGH NJW-RR 04, 1058; Bambg NJW 97, 1644); Rückgaberecht (neben gesetzlichem Widerrufsrecht im Versandhandel, BGH ZIP 19, 1669–1674; Loseblattsammlung AG Delmenhorst NJW-RR 94, 823; Becker/Rätze WRP 19, 437); ›Testkoffer‹ (Köln NJW-RR 96, 499, 500 [OLG Köln 12.06.1995 - 19 U 295/94]); ›unter Vorbehalt der Musterkonvenienz‹ (Apfelwein RG 137, 297, 298f); ›auf Gutbefund der ersten Ladung‹ (Apfelsaftkonzentrat Hamm BB 95, 1925 [OLG Hamm 26.11.1993 - 11 U 72/93]; Mischer, der für Käufer angepasst werden musste Ddorf BB 73, 1372); Entscheidung durch Käufer erst nach Besichtigung (Möbelgarnitur KG NJW 74, 1954 [KG Berlin 19.04.1974 - 6 U 1296/73]; krit Erman/Grunewald Rz 3); Erstellung eines Ölgemäldes mit Bezahlung ›nur bei Gefallen‹ (LG Regensburg NJW 89, 398f).
Rn 7
(2) Kauf unter ›Ankaufsuntersuchung‹: aufschiebend bedingter Kauf mit Bedingungseintritt, wenn nach dem Untersuchungserg Billigung durch Käufer erwartet werden kann (Pferd Köln NJW-RR 95, 113 f; Frankf BeckRS 07, 05071; Kobl BeckRS 13, 03178: § 162 gilt; Hörgerät AG München v 5.5.14 – 231 C 5748/14); ›Kauf auf Feldprobe‹, dass Maschine ordnungsgemäß ist und unter Betriebsbedingungen funktioniert (München NJW 68, 109; Schlesw NJW-RR 00, 1656 mit falscher Wertung als Sonderform des Kaufs auf Probe); Billigung einer EDV-Anlage für Eignung zur käuferspezifischen Adressenverwaltung (Celle CR 91, 219, 220). Das Erg der Untersuchung ist nicht ohne weiteres als Beschaffenheit vereinbart (Frankf aaO Rz 24). Eine zwischen Verkäufer und Tierarzt vereinbarte Ankaufsuntersuchung entfaltet Schutzwirkung für den Käufer idR nicht (Karlsr BeckRS 13, 14476; Hamm NJW-RR 13, 1522 [OLG Hamm 29.05.2013 - 12 U 178/12], aA Hamm BeckRS 13, 16641); es ist Sache des Käufers, sich einbeziehen zu lassen.
Rn 8
(3) Erprobungskauf: Kauf unter der auflösenden Bedingung, dass Kaufsache für konkreten Zweck nicht geeignet ist (Maschinen BGH WM 70, 877, 878: kein Kauf auf Probe).
Rn 9
(4) Kauf mit Umtauschvorbehalt: Rücknahme mangelhafter gegen Lieferung mangelfreier Sache (Pferdekauf Augsburg JW 29, 3315 f; s Staud/Mader/Schermaier Rz 10): Kaufvertrag ist unbedingt geschlossen, Käufer hat nur Recht zum Umtausch unter geregelten Voraussetzungen.
Rn 10
(5) Bindendes Angebot des Verkäufers mit Besichtigungsrecht des Käufers: (Holz RG 104, 275, 276 f mit unklarer Abgrenzung; ähnl KG BeckRS 10, 05767 für monatliche Versendung einer CD).