Prof. Dr. Petra Buck-Heeb
I. Voraussetzungen.
Rn 3
Das konstitutive Schuldanerkenntnis iSd § 781 ist ein einseitig verpflichtender abstrakter Schuldvertrag. Ohne dass sich das im Wortlaut der Erklärung niederzuschlagen braucht, muss der Schuldner das Bestehen einer Verbindlichkeit anerkennen (Köln NJW-RR 95, 566 [OLG Köln 26.08.1994 - 19 U 260/93]: Übersendung eines Verrechnungsschecks). Es kann sich dabei auch um eine fremde Verbindlichkeit handeln (BGH NJW 00, 2984 [BGH 04.04.2000 - XI ZR 152/99]: Verpflichtung des GmbH-Geschäftsführers für Verbindlichkeit der Gesellschaft; BGH BB 07, 1804 [BGH 09.07.2007 - II ZR 30/06] mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nach § 421). Das Anerkenntnis schafft unabhängig vom bestehenden Schuldgrund eine neue selbstständige Verpflichtung, selbst wenn der ursprüngliche Anspruch nicht (mehr) besteht (BGH NJW 95, 961 f [BGH 11.10.1994 - XI ZR 18/94]: Anfechtung). Liegt kein Sachverhalt zugrunde, der den anerkannten Anspruch irgendwie rechtfertigt, hat der Anerkenntnisvertrag konstitutive Wirkung (Hambg 15.11.16 – 10 U 4/16, juris Rz 45).
Rn 4
Hinsichtlich der einzuhaltenden Form s § 780 Rn 9. Die elektronische Form (§ 126a) ist ausdrücklich ausgeschlossen (§§ 781 2, 126 III). Ist für das Schuldverhältnis eine andere Form vorgeschrieben, so muss nicht nur die Anerkenntniserklärung, sondern auch der gesetzliche Anerkennungsvertrag der vorgeschriebenen strengeren Form genügen (§ 781 3). § 496 III findet auf (vollstreckbares) abstraktes Schuldanerkenntnis keine analoge Anwendung (BGH NJW 05, 1576, 1578 [BGH 15.03.2005 - XI ZR 135/04] mN zur aA). Zur Beweislast s § 780 Rn 18; zur Verjährung s § 780 Rn 17; zum Anerkenntnis bei Fernabsatzverträgen AG Halle BB 13, 1729 Rz 41.
II. Beispiele.
Rn 5
Die Annahme der Anweisung nach § 784 ist ein abstraktes Schuldversprechen (s § 784 Rn 2). Ebenso die durch Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff) verbrieften Forderungen (München WM 98, 1716, 1717; Köln NJW-RR 99, 557 [OLG München 22.01.1997 - 7 U 4544/96]). Das Saldoanerkenntnis iRe Kontokorrentverhältnisses (§ 355 HGB; zu den Voraussetzungen Köln BKR 07, 170 [OLG Köln 18.01.2006 - 13 U 128/05]) wird nach hM als ein nicht formbedürftiges (§ 782) selbstständiges Anerkenntnis gesehen (BGH NJW 81, 1611, 1612 [BGH 13.03.1981 - I ZR 5/79]; 85, 1706, 1708). Die Rspr lässt das Saldoanerkenntnis nicht nach § 364 II neben den Saldoanspruch treten (s aber Staud/Marburger § 782 Rz 7, 9); vielmehr sollen durch das Saldoanerkenntnis die Einzelforderungen untergehen und an deren Stelle das Anerkenntnis als neuer, selbstständiger Schuldgrund treten (BGH NJW 85, 634, 636 [BGH 22.10.1984 - II ZR 262/83]; 85, 1706, 1708 [BGH 24.01.1985 - I ZR 201/82]; s.a. § 782 Rn 4). Auch die sog Akzeptanzverträge zwischen den Kreditkartenunternehmen und den angeschlossenen Vertragsunternehmen stellen ein konstitutives Anerkenntnis dar (BGHZ 150, 286; anders noch WM 90, 1059). Die Erklärung der Bereitschaft zur Einlösung von Wechseln ist nicht ohne weiteres ein Anerkenntnis (BGH WM 76, 562). Die Gutschrift des Überweisungsbetrags auf dem Girokonto ist idR ein abstraktes Schuldanerkenntnis (vgl BGH NJW 02, 1722, 1723; BGHZ 161, 273). Das gilt nicht für die Übersendung eines Kontoauszugs iRe Depotvertrags (BGHZ 161, 273, 279).
Rn 6
Ein abstraktes Schuldanerkenntnis liegt nach hM auch in der Feststellung und Mitteilung einer Bilanz einer Personengesellschaft, sofern damit die Entstehung von Rechten der Gesellschafter (Gewinnbeteiligung) oder Dritter verbunden ist (BGH BB 60, 187, 188; BeckOKBGB/Gehrlein Rz 3; aA Staud/Marburger Rz 30; MüKo/Habersack Rz 22). Auch eine einvernehmliche Bilanzfeststellung durch Gutachter wird im Hinblick auf die Ansprüche zwischen den Gutachtern und der Gesellschaft als abstraktes Schuldanerkenntnis gesehen (Ddorf NJW-RR 94, 1455 [OLG Düsseldorf 26.11.1993 - 7 U 146/92]; anders KG NZG 99, 23, 24 [KG Berlin 03.07.1998 - 14 U 8243/96]). Die wettbewerbsrechtliche Abschlusserklärung wird zumeist auch abstraktes Anerkenntnis sein (BGH NJW-RR 93, 1000, 1001; BGHZ 130, 288, 292; NJW 98, 2439f), ebenso die Vereinbarung, auf die eine Unterlassungserklärung abzielt (BGH NJW 23, 2197 [BGH 12.01.2023 - I ZR 49/22] Rz 20). Auch ein Darlehensschuldschein stellt ein Schuldanerkenntnis dar; ein solcher liegt schon dann vor, wenn die ausgestellte Urkunde erkennen lässt, dass sich der Aussteller zum Empfang eines Darlehens bekennt (BGH WM 76, 974, 975).
Rn 7
Umstr ist, wie die Erklärung des Ladendiebs, einen bestimmten Betrag zu zahlen, zu sehen ist. Teilweise wird ein abstraktes Anerkenntnis bejaht (Grüneberg/Sprau Rz 9), teilweise lediglich ein deklaratorisches Anerkenntnis (LG Braunschweig NJW 76, 1640 [LG Braunschweig 14.06.1976 - 5 O 153/76]), oder nur ein einseitiges tatsächliches Anerkenntnis, wobei eine Umkehr der Beweislast nicht eintreten soll (Staud/Marburger Rz 42). Die Mitunterzeichnung einer Erklärung der Ehefrau durch den Ehemann kann (Auslegung) sowohl Schuldanerkenntnis als auch Schuldbeitritt sein (BGH WM 73, 1046).
Rn 8
Verpflichtungserklärungen ...