I. Übersicht.
Rn 18
Bei der Nichtigkeitsklage handelt sich um eine § 256 I ZPO unterfallende Feststellungsklage, die auf ein Nichtigkeitsurteil zielt. Das Recht zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage steht nach § 44 I 1 jedem WEigtümer zu (s.a. BGH NJW 12, 2578 Rz 9). Für die Frage des Rechtsschutzinteresses des Nichtigkeitsklägers ist es bedeutungslos, ob er für oder gegen den Beschl gestimmt hat oder an der Beschl-Fassung nicht beteiligt war (s.a. BGH NJW 12, 2578 [BGH 01.06.2012 - V ZR 225/11] Rz 9).
II. Streitgegenstand, Zuständigkeit, Parteien.
Rn 19
Zum Streitgegenstand gilt Rn 2 entspr, zur Zuständigkeit gilt Rn 3 entspr, zu den Parteien gelten Rn 5 ff entspr.
III. Klage- und Klagebegründungsfrist.
Rn 20
§ 45 S 1 ist auf die Nichtigkeitsklage nicht anzuwenden (BGH NJW 16, 2177 [BGH 18.03.2016 - V ZR 75/15] Rz 18). Das längere ›Nichtgeltendmachen‹ eines allen WEigtümern bekannten Beschl-Mangels kann die Lage aber ggf ändern. Denn die WEigtümer sind mit Rücksicht auf ihre Treuepflicht untereinander gehalten, sich in angemessener Zeit auf die Nichtigkeit eines Beschl zu berufen.
IV. Nichtigkeitsgründe.
Rn 21
Ein Beschl ist nichtig, wenn er gegen Vorschriften des WEG verstößt, auf deren Einhaltung nicht ›verzichtet‹ werden kann. Nichtigkeit kann sich auch daraus ergeben, dass ein Beschl seinem Inhalt nach gegen andere zwingende Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt, das Gesetz oder eine Vereinbarung dauerhaft ändern will, in den ›Kernbereich des Wohnungseigentums‹ eingreift, gegen unverletzliche Strukturprinzipien verstößt, zu unbestimmt ist oder die Grenzen der Beschl-Kompetenz überschreitet. Ob ein Beschl nichtig ist, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt seiner Entstehung. Ob er zu einem anderen Zeitpunkt als wirksam angesehen werden könnte, ist belanglos.
V. Einzelheiten zur Klage.
Rn 22
Die Nichtigkeitsklage erfordert keinen besonderen Nachweis des Feststellungsinteresses. Dieses ist grds indiziert. Etwas anderes kann ausnw gelten, wenn die Klärung der Nichtigkeit folgenlos bliebe. Das Gericht gibt einer statthaften und zulässigen Nichtigkeitsklage statt, wenn der vom Kläger angegriffene, aber entstandene Beschl nichtig ist.
VI. Das Nichtigkeitsurt.
Rn 23
Das Gericht hat bei der Nichtigkeitsklage einen Beschl grds nur auf Nichtigkeitsgründe hin zu überprüfen. Etwas anderes kann gelten, wenn der Kläger die Klagefrist des § 45 S 1 gewahrt und die die Anfechtbarkeit begründenden Mängel innerhalb der Begründungsfrist ihrem Kern nach mitgeteilt hat. Es ergeht in der Hauptsache ein Feststellungsurteil.