Rn 4
Wirtschaftliche Bedeutung hat das gesetzliche, weniger das vertragliche Pfandrecht. Die Sicherungsübereignung (Rn 15 ff) hat das Pfandrecht weitgehend verdrängt. Praktische Bedeutung hat es im Kredit-, im Speditions- u im Pfandleihgewerbe (Rn 12).
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