Rn 1

Weitere Wege als von § 2 beschrieben, stehen nicht zur Verfügung. Wohnungseigentum kann allerdings auch durch eine Kombination von §§ 3 und 8 begründet werden (KG NJW 95, 62).

 

Rn 2

Wohnungseigentum ist nach § 3 I iVm §§ 93, 94 I 1 BGB eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Gebäude oder Teile von Gebäuden als wesentliche Bestandteile des Grundstücks oder des Gebäudes nicht Gegenstand besonderer Rechte sein können (BGH NJW 75, 688, 689 [BGH 08.11.1974 - V ZR 120/73]).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge