Rn 8

Werden Räume anders als geplant errichtet oder entgegen der baulichen Substanz geplant und aufgeteilt, entstehen sie so, wie es dem Aufteilungsplan (§ 7 Rn 11) zu entnehmen ist (BGH NJW 16, 473 [BGH 20.11.2015 - V ZR 284/14] Rz 10 und Rz 14). Die tatsächlichen oder fehlenden Mauern sind egal, wenn ihre Lage nach dem Aufteilungsplan eindeutig feststellbar ist (§ 5 Rn 2). Bei einer Wohnung ist die Lage der Räume innerhalb ihrer Abgrenzung grds unerheblich.

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