Rn 20

Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am gemE setzt nicht voraus, dass der antragstellende WEigtümer sich zuvor um einen Beschl über Einholung eines Sachverständigengutachtens bemüht hat (BGH NJW 18, 1749 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rz 10). Ein WEigtümer kann dieses aber nur betreiben, soweit es um Schäden des SonderE geht (LG Frankfurt aM ZMR 22, 242).

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