Rdn 3299
Literaturhinweise:
Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54
dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62
dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105
s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Allgemeines, Rdn 3242.
Rdn 3300
Richtlinie | Rheinland-Pfalz | ||||||||||||||||||||||
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Vorschrift (Fundstelle) |
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Personal | |||||||||||||||||||||||
Adressat | Polizei- und Ordnungsbehörden | ||||||||||||||||||||||
Messung durch Private | Die Verkehrs-/Geschwindigkeitsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, weshalb ein Privatunternehmen oder eine Privatperson der örtlichen Ordnungsbehörde lediglich technische Hilfe leisten kann, indem bspw. ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät zur Verfügung gestellt und aufgebaut wird. | ||||||||||||||||||||||
Ausbildung | Die zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzten Messgeräte sind durch entsprechend ausgebildetes Personal zu bedienen. | ||||||||||||||||||||||
Durchführung | |||||||||||||||||||||||
Messorte | Auswahl von Messorten
Standortfaktoren zur Auswahl von Messorten
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Messgeräte |
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Messtoleranzen | Vom jeweiligen Messwert ist zugunsten der betroffenen Person folgender Wert als Gerätetoleranz abzuziehen:
Beim Einsatz einer Verkehrsvideoanlage beträgt die Verkehrsfehlergrenze bei einem Messwert
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Messzeit | keine Vorgaben | ||||||||||||||||||||||
Abstand zur Geschwindigkeitsbeschränkung |
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Besondere Messverfahren | |||||||||||||||||||||||
Geschwindigkeitsüberwachung durch Nachfahren |
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