Rdn 3303
Literaturhinweise:
Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54
dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62
dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105
s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Allgemeines, Rdn 3242.
Rdn 3304
Richtlinie | Saarland | ||||||||||||||
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Vorschrift (Fundstelle) | Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung v. 14.1.2004 (Stand: März 2004) und Erlass des Ministeriums für Inneres, Kultur und Europa über die "Wahrnehmung der Verkehrsüberwachung durch Ortspolizeibehörden" gem. § 80 Abs. 4 "Saarländisches Polizeigesetz" v. 2.1.2012, gültig bis 2.1.2022 (vgl. Weigel DAR 2020, 66 und dies., DAR 2023, 105) | ||||||||||||||
Personal | |||||||||||||||
Adressat | Polizei | ||||||||||||||
Messung durch Private | Private Dienstleister scheiden für die Wahrnehmung dieser Aufgabe mangels hoheitlicher Befugnisse aus grds. Erwägungen aus. | ||||||||||||||
Ausbildung |
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Durchführung | |||||||||||||||
Messorte | Auswahl von Messorten Örtlich sind die Geschwindigkeitskontrollen an den Erkenntnissen aus der Verkehrsunfallanalyse und den Einsatzerfahrungen der Polizei zum Konflikt- und Gefährdungspotenzial im Verkehrsraum zu orientieren und sollen in Abstimmung mit kommunalen Überwachungskräften erfolgen. Standortfaktoren zur Auswahl von Messorten Schutzwürdige Bereiche (30-km/h-Zonen, Wohngebiete, im Umfeld von Schulen und Kindergärten) |
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Messgeräte |
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Messtoleranzen |
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Messzeit | Zeitlich sind die Geschwindigkeitskontrollen an den Erkenntnissen aus der Verkehrsunfallanalyse und den Einsatzerfahrungen der Polizei zum Konflikt- und Gefährdungspotenzial im Verkehrsraum zu orientieren. | ||||||||||||||
Abstand zur Geschwindigkeitsbeschränkung | Die Messstelle soll grds. nicht unmittelbar hinter dem ersten maßgebenden geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen, aber noch in dessen Wirkbereich eingesetzt werden; bei Kontrollen in schutzwürdigen Bereichen oder beim Vorliegen spezifischer örtlicher Gegebenheiten kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. | ||||||||||||||
Besondere Messverfahren | |||||||||||||||
Radar-Geschwindigkeitsmessung mit dem Radargerät Multanova 6F | Einsatztaktik Das Geschwindigkeitsmessgerät Multanova 6F lässt mi... |
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