Musterschreiben: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Räumung von Wohnraum (§ 940a Abs. 1 ZPO)
Amtsgericht Düsseldorf
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf
- der Frau Martina May, Mohrenstraße 9, 40589 Düsseldorf
- des Herrn Felix May, Mohrenstraße 9, 40589 Düsseldorf
– Antragsteller –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Klein, Königsallee 240, 40215 Düsseldorf
gegen
Herrn Herbert Meier, Hornhügel 28, 40699 Düsseldorf
– Antragsgegner –
Hiermit zeige ich – ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd – die Vertretung der Antragsteller an. Namens und in Vollmacht der Antragsteller b e a n t r a g e ich
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den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – zu verurteilen, die von ihm innegehaltene, im ersten Obergeschoss des Hauses Hornhügel 28, 40699 Düsseldorf, gelegene Wohnung, bestehend aus 2 Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad mit WC nebst zugehörigem und mit der Nr. 4 an der Tür gekennzeichneten Kellerraum im Kellergeschoss zu räumen und an die Antragsteller herauszugeben. |
Den auf § 940a Abs. 1 Alt. 2 ZPO gestützten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begründe ich wie folgt:
Der Antragsgegner hat die im Antrag näher bezeichneten Räumlichkeiten mit Mietvertrag vom 30. September 2016 zum 1. Oktober 2016 angemietet.
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Glaubhaftmachung: Mietvertrag als Kopie in – Anlage K 1 – |
Mutmaßlich infolge zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit des Antragsgegners ist dieser mehr und mehr dem Alkohol verfallen. Seine Lebensgefährtin, die die Wohnung mit ihm bezogen hatte, ist zwischenzeitlich ausgezogen. Vermehrt kam es in den vergangenen Monaten zu verbalen und aggressiven Auseinandersetzungen mit Hausbewohnern. Die in der benachbarten Wohnung lebende alleinstehende Mieterin hat er im Zeitraum der letzten 2 Monate vermehrt teils grob als "blöde Schlampe", "dumme Kuh" bezeichnet und ihr mehrfach zugerufen "er werde es ihr irgendwann einmal ordentlich besorgen". Frau Klaus lebt in Angst vor dem Antragsgegner und ist bereits auf der Suche nach anderweitigem Wohnraum.
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Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung der Elli Klaus in – Anlage AS 2 – |
Seit 2 Wochen bedroht der Antragsgegner die beiden Kinder der Mieter der Erdgeschosswohnung gar im Beisein eines oder beider Elternteile, er "werde sie totschlagen, wenn er noch einmal etwas von ihnen hören würde". Auch die Familie Klein lebt nunmehr in Angst vor dem Antragsgegner.
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Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung der Eheleute Tina und Michael Klein in – Anlage AS 3 – |
Am vorgestrigen Tag ist die Situation dann derart eskaliert, dass der Antragsgegner einen Besucher von Frau Klaus, nachdem dieser die Wohnung von Frau Klaus verlassen hatte mit einem Tritt in den Rücken die Treppe vom ersten Obergeschoss zum Erdgeschoss heruntergestoßen hat. Herr Schwarz hat sich in der F...