Lohngruppen Für die nachstehende Lohngruppeneinteilung sind die jeweils dazugehörigen Tätigkeitsmerkmale maßgebend: Lohngruppe 1 — Dachdeckerhelfer Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die im Dachdeckerhandwerk einfache Arbeiten nach Anweisung ausführen:
a) |
bis 6 Monate Berufszugehörigkeit (Mindestlohn) |
b) |
vom 7. - 15. Monat der Berufszugehörigkeit |
c) |
ab dem 16. Monat der Berufszugehörigkeit |
Lohngruppe 2 — Dachdecker-Fachhelfer Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die Spezialtätigkeiten oder abgegrenzte Teilleistungen des Berufsbildes nach Anweisung ausführen Lohngruppe 3 — Dachdecker-Junggeselle Arbeitnehmer nach bestandener Gesellenprüfung, die im Dachdeckerhandwerk tätig sind und gemäß ihrer Berufsausbildung die einschlägigen Arbeiten fachgerecht nach Anweisung ausführen:
a) |
in den ersten 12 Monaten nach bestandener Gesellenprüfung |
b) |
vom 13. bis zum 24. Monat nach bestandener Gesellenprüfung |
Lohngruppe 4 — Dachdecker-Geselle (Ecklohn) Arbeitnehmer mit bestandener Gesellenprüfung, die im Dachdeckerhandwerk tätig sind und gemäß ihrer Berufsausbildung die einschlägigen Arbeiten fachgerecht nach Anweisung ausführen, nach 24-monatiger Tätigkeit als Dachdecker-Junggeselle Lohngruppe 5 — Dachdecker-Fachgeselle Arbeitnehmer mit bestandener Gesellenprüfung, die danach mindestens drei Jahre im Dachdeckerhandwerk tätig waren und aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen alle einschlägigen Arbeiten nach Anweisung fachgerecht und nach Planvorgabe selbständig ausführen, sowie in der Lage sind, Mitarbeiter nachgeordneter Lohngruppen anzuleiten Lohngruppe 6 — Vorarbeiter Arbeitnehmer mit bestandener Gesellenprüfung oder einer gleichzusetzenden Qualifikation durch mehrjährige (mindestens 6 Jahre) Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk, die aufgrund besonderer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen Arbeitsaufträge und Baustellenarbeiten im Rahmen der ihnen vom Arbeitgeber erteilten Aufträge sowie unter Anweisung und Beaufsichtigung nachgeordneter Arbeitnehmer anderer Lohngruppen eigenständig koordinieren. Aufgabenbereiche: Anfertigung von Skizzen, Materialdisposition, Aufmaßvorbereitung, Schreiben von Regie- und Berichtsblättern, Kenntnis und Beachtung der Unfallvorschriften, Mitarbeiterführung, Baustellenkoordinierung. |