Herr / Frau / Eheleute
(Name und Anschrift des Mieters)
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_________________, den _________ |
Mietverhältnis _________________
Hier: Ankündigung des Einbaus von Rauchwarnmeldern
Sehr geehrte/r _________________,
den gesetzlichen Vorgaben entsprechend beabsichtige ich, in der Ihnen seit dem _______ zur Miete überlassenen Wohnung zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der übrigen Hausbewohner Rauchwarnmelder zu installieren, und zwar in folgenden Räumen der an Sie überlassenen Wohnung:
[Beispielsweise für Baden-Württemberg: in allen Aufenthaltsräumen, in denen bedingungsgemäß Personen schlafen, sowie in allen Fluren.]
Es sollen also insgesamt ___ Rauchwarnmelder installiert werden.
Zum Einbau der Rauchwarnmelder bin ich gemäß § 15 Abs. 7 der LBO Baden-Württemberg gesetzlich verpflichtet, zudem erhöht sich durch deren Installation der Wohnwert der Ihnen überlassenen Wohnung, die damit auf den neuesten technischen Stand in Bezug auf den Brandschutz gebracht wird.
Zur Installation der Rauchwarnmelder sind die nachfolgend beschriebenen Arbeiten im nachfolgend dargestellten Umfang erforderlich:
Mit dem Einbau der Rauchwarnmelder habe ich die Firma ______________ beauftragt, die erforderlichen Arbeiten sollen am ________ im Zeitraum von _____ Uhr bis _____ Uhr durchgeführt werden. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt verhindert sein, setzen Sie sich bitte umgehend zur Vereinbarung eines alternativen Termins mit mir in Verbindung.
Für den Fall, dass Sie die Wohnung bereits auf eigene Kosten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet haben sollten, weise ich Sie darauf hin, dass ich nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17.6.2015, Az. VIII ZR 290/14) berechtigt bin, von Ihnen gleichwohl die Duldung des Einbaus neuer Rauchwarnmelder zu verlangen. Ich habe Sie in diesem Fall aufzufordern, von Ihnen bereits installierte Rauchwarnmelder bis zum Einbau der neuen Rauchwarnmelder wieder zu entfernen, sofern und soweit diese den Einbau der neuen Rauchwarnmelder erschweren könnten.
Zur Duldung des Einbaus neuer Rauchwarnmelder sind Sie gemäß § 555d BGB verpflichtet.
Nach Einbau der Rauchwarnmelder beabsichtige ich, die Miete gemäß § 559 BGB zu erhöhen.
Ausweislich des zu Ihrer Information beigefügten Kostenvoranschlags der Firma ____________ vom _________ werden sich die Kosten dieser Modernisierungsmaßnahme voraussichtlich auf ______ EUR belaufen. Auf Ihre Wohnung mit einer Wohnfläche von ____ qm werden demnach voraussichtlich ______ EUR entfallen. Gemäß § 559 Abs. 1 BGB bin ich berechtigt, die jährliche Miete um 8 % dieser Kosten zu erhöhen. Ein Zwölftel hiervon entspricht einem voraussichtlichen monatlichen Erhöhungsbetrag von ______ EUR. Hinzu kommen die mit der Modernisierung einhergehenden laufenden Betriebskosten mit voraussichtlich monatlich ______ EUR.
Eine abschließende Berechnung der Mieterhöhung erhalten Sie, sobald mir die tatsächlichen Modernisierungskosten bekannt sind.
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie Härtegründe, die für Sie, Ihre Familie oder andere Angehörige Ihres Haushalts bestehen und die auch unter Würdigung meiner berechtigten Interessen oder berechtigter Interessen anderer Bewohner des Hauses sowie der Belange der Energieeinsparung und/oder des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen sind, bis spätestens zum Ablauf des auf diese Ankündigung folgenden Monats in Textform mitzuteilen haben. Gleiches gilt für Härtegründe, die Sie gegen die beabsichtigte Mieterhöhung vorbringen wollen.
Weiter weise ich Sie noch darauf hin, dass Ihnen infolge der geplanten Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555e BGB ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wonach Sie das mit mir bestehende Mietverhältnis zum Ablauf des auf den Zugang dieses Schreibens folgenden übernächsten Monats kündigen können. Die Kündigungserklärung muss mir dabei bis zum Ablauf des auf den Zugang dieses Schreibens folgenden Monats zugehen.
Abschließend darf ich Sie bitten, mir Ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Maßnahme bis spätestens __________ hierher mitzuteilen, dies gerne durch Unterzeichnung und Rücksendung des beigefügten Doppels dieses Schreibens. Liegt mir Ihre Einverständniserklärung nicht rechtzeitig hier vor, werde ich meine Duldungsansprüche erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme der Gerichte gegen Sie durchzusetzen haben, was sich allerdings aufgrund des Umstands, dass die Rauchwarnmelder auch Ihrer Sicherheit dienen, vermeiden lassen sollte.
Mit freundlichem Gruß
Vermieter