Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 wird wie folgt geändert:
2. |
Der Wortlaut der vom IFRIC vorgenommenen Änderung der SIC-12 Anwendungsbereich von SIC-12; Konsolidierung — Zweckgesellschaften wird dem Anhang entsprechend eingefügt. |
3. |
Kohärenz der internationalen Rechnungslegungsstandards kann nur gewährleistet werden, wenn zusätzlich zur Änderung des IAS 39 auch IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards entsprechend geändert wird. |
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