Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 wird wie folgt geändert:

 

1.

Der Wortlaut der Änderung des Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung — Umstellung und erstmaliger Ansatz finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird dem Anhang entsprechend eingefügt.

 

2.

Der Wortlaut der vom IFRIC vorgenommenen Änderung der SIC-12 Anwendungsbereich von SIC-12; Konsolidierung — Zweckgesellschaften wird dem Anhang entsprechend eingefügt.

 

3.

Kohärenz der internationalen Rechnungslegungsstandards kann nur gewährleistet werden, wenn zusätzlich zur Änderung des IAS 39 auch IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards entsprechend geändert wird.

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