Leitsatz
Rechtsmissbräuchliche Berufung auf einen Einberufungsmangel in einer Gemeinschaft mit zwei Eigentümern
Normenkette
§ 24 Abs. 1 WEG
Kommentar
Fassen die beiden Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft, die keinen Verwalter hat, auf einer von einem der beiden Wohnungseigentümer einberufenen Versammlung, zum großen Teil einstimmig Eigentümerbeschlüsse, ohne dass die Einberufung beanstandet wird, dann ist eine Anfechtung der gefassten Beschlüsse unter Berufung auf einen Einberufungsmangelrechtsmissbräuchlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei der Beschlussfassung in der Versammlung kein Vorbehalt wegen der Einladung gemacht wurde.
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