Normenkette

§ 45 WEG

 

Kommentar

1. Soll durch die Anfechtung der Entlastung des Verwalters ein möglicher Schadenersatzanspruch der Wohnungseigentümer gegen ihn gewahrt werden, so bemisst sich die Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers nach dem auf ihn entfallenden Teil des Gesamtschadens.

2. Auch außergerichtliche Kostenerstattung im Rechtsbeschwerdeverfahren bei Geschäftswert für die II. und III. Instanz von DM 2.800,--

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001, 2Z BR 137/00)

Zu Gruppe 7

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