Bei einer Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ist der Rechtsreferendar als zur Berufsausbildung Beschäftigter sozialversicherungspflichtig. Die Einnahmen aus dem Vorbereitungsdienst sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Da es sich um eine Berufsausbildung handelt, spielt die Höhe des Entgelts keine Rolle für die Beurteilung der Versicherungspflicht. Insbesondere gelten die Regelungen zum Minijob für diesen Personenkreis nicht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?