(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2009 in Kraft.

 

(2) Gleichzeitig tritt die Landesverordnung zur Festsetzung der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 17. Juni 2008 (GVBl. S. 109, BS 86-32) außer Kraft.

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