1Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze nach § 28 Absatz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. Juni 2008 (HmbGVBl. S. 240) außer Kraft.

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