Für die Bewertung des in der Deutschen Demokratischen Republik befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Grundvermögens und Betriebsvermögens, das Personen gehört, die in der Deutschen Demokratischen Republik weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt, noch als juristische Person ihren Sitz haben, gelten die Vorschriften der §§ 28 bis 66.

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