Die Reisekostenvergütung umfaßt

 

1.

Fahrkostenerstattung (§ 5),

 

2.

Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (§ 6),

 

3.

Tagegeld (§ 9),

 

4.

Übernachtungsgeld (§ 10),

 

5.

Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort (§ 11),

 

6.

Erstattung der Nebenkosten (§ 14),

 

7.

Erstattung der Auslagen bei Dienstgängen (§ 15),

 

8.

Aufwandsvergütung (§ 17),

 

9.

Pauschvergütung (§ 18),

 

10.

Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen (§ 19).

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