(1) 1Sämtliche Aktien der REIT-Aktiengesellschaft müssen als stimmberechtigte Aktien gleicher Gattung begründet werden. 2Sie dürfen nur gegen volle Leistung des Ausgabebetrages ausgegeben werden.

 

(2) Ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils besteht nicht.

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