1Die Lotteriesteuer entsteht mit der Leistung des Teilnahmeentgelts. 2Bei Klassenlotterien entsteht die Steuer mit Beginn der jeweiligen Klasse, wenn das Teilnahmeentgelt vor diesem Zeitpunkt geleistet wurde.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge