Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 12. Monat 13. bis 36. Monat
(1) (2) (3) (4)
1

Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung

(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)

 

 

 

1.1

Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuung

(§ 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a)

a) eigene Rolle als Dienstleister und die kommunikativen Anforderungen an den Mandanten- oder Beteiligtenkontakt verstehen

b) Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen und -techniken adressatenorientiert führen, auf Mandanten- oder Beteiligtenverhalten angemessen reagieren

c) Telefonate serviceorientiert führen und nachbereiten

d) Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen

e) aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln und weitere Handlungsschritte einleiten

f) Mandanten oder Beteiligte empfangen und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation und ihres soziokulturellen Hintergrundes, ihrer Erwartungen und Wünsche serviceorientiert betreuen
3

 

g) Beschwerden entgegennehmen und Lösungsmöglichkeiten anbieten

h) Konflikte identifizieren, thematisieren und versachlichen

i) durch situationsgerechtes Verhalten zur Konfliktlösung beitragen

 

2
1.2

Konferenz- und Besprechungsmanagement

(§ 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b)

a) externe und interne Konferenzen und Besprechungen planen, vorbereiten und bei der Durchführung mitwirken

b) Konferenz- und Besprechungsergebnisse aufzeichnen

c) Konferenzen und Besprechungen nachbereiten
2

 

1.3

Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache

(§ 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c)

a) Auskünfte erteilen und einholen

b) Informationen aufgabenbezogen auswerten
2

 

c) kurze Standardschreiben verfassen

 

2
2

Büro- und Arbeitsorganisation

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)

 

 

 

2.1

Betriebs- und Arbeitsabläufe; Qualitätssicherung

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a)

a) bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zu deren Optimierung beitragen

b) Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert auswählen und effektiv und effizient einsetzen
2

 

c) eigene Arbeit systematisch, inhaltlich und zeitlich strukturieren, zielgerecht organisieren, rationell gestalten und qualitätsbewusst kontrollieren

d) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich durchführen, kontrollieren und bewerten

e) Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen, insbesondere Prioritäten setzen bei der zeitlichen Planung von Arbeitsabläufen und bei deren Durchführung

f) Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungssteigerung und Stress beachten

 

2
2.2

Büro- und Verwaltungsarbeiten; Aktenverwaltung und Dokumentation

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b)

a) eingehende und ausgehende Post unter Berücksichtigung rechtlicher und betrieblicher Vorgaben bearbeiten

b) Informationen beschaffen, auswerten, weiterleiten und archivieren

c) Ordnungs- und Ablagesysteme für Schriftgut- und Aktenverwaltung einsetzen

d) Dokumente und Unterlagen ordnen, sicher verwahren und Aufbewahrungsfristen beachten

e) Akten anlegen, führen und archivieren

f) Materialbedarf ermitteln, Waren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bestellen

g) Waren annehmen, kontrollieren und lagern
3

 

h) Schriftverkehr selbständig und nach Anweisung führen, Anlagen und Dokumente zusammenstellen und beifügen

 

2
2.3

Fristen- und Terminmanagement

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c)

a) Verfahrenstermine notieren und kontrollieren

b) betriebliche Termine planen, notieren und koordinieren

c) Fristen nach Eingang unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben berechnen, notieren; Einhaltung der Fristen kontrollieren

d) Termin- und Fristenkalender führen und verwalten
4

 

2.4

Arbeiten im Team

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d)

a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten

b) Teamentwicklung mitgestalten

c) Kritik konstruktiv annehmen und äußern

d) Teambesprechungen vorbereiten und mitgestalten
2

 

2.5

Textgestaltung

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe e)

a) fachkundliche Texte formulieren und gestalten

b) fachkundliche Textbausteine und Formulare entwickeln

c) Textverarbeitungssysteme und -programme wirtschaftlich und aufgabenorientiert einsetzen
4

 

2.6

Informations- und Kommunikationssysteme

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f)

a) Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen; branchen- und betriebsspezifische Software anwenden

b) Informationen beschaffen, aufbereiten und nutzen; fachspezifische Datenbanken anwenden

c) Möglichkeiten des internen und externen Datenaustausches über unterschiedliche Kommunikationsnetze nutzen

d) Auskünfte aus Registern und Datenbanken abrufen
3

 

2.7

Elektronischer Rechtsverkehr

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g)

a) rechtliche Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr beachten

b) elektronisches Postfach für Kommunikation mit Gerichten und Verwaltung nutzen
2

 

2.8

Datenschutz und Datensicherhe...

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