Die Regelungen des deutsch-moldauischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die moldauischen Rechtsvorschriften, kann eine Ausnahmevereinbarung beantragt werden. Hierdurch kann erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten. Die Beantragung einer Ausnahmevereinbarung ist auch für selbstständig tätige Personen möglich.

3.1 Antragsverfahren

Grundsätzlich ist der Antrag auf Ausnahmevereinbarung in dem Staat zu stellen, dessen Rechtsvorschriften gelten sollen. Sollen die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, dann ist der Antrag beim GKV-Spitzenverband, DVKA schriftlich zu stellen. Sollten für eine Person die moldauischen Rechtsvorschriften gelten, dann muss der Antrag bei der moldauischen Stelle, der Casa Nationala de Asigurrari Sociale (CNAS) gestellt werden.

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