Kurzbeschreibung
Die Revision muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen FG-Urteils beim BFH eingelegt werden.
Vorbemerkung
Die Revision ist innerhalb eines Monats nach der Zustellung des vollständigen Urteils des FG beim BFH einzulegen und innerhalb von zwei Monaten zu begründen. Wurde die Revision vom BFH zugelassen, läuft für den Beschwerdeführer nur die einmonatige Begründungsfrist ab Zustellung des Zulassungsbeschlusses. Es läuft dann keine Einlegungsfrist, da das Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren automatisch als Revision fortgeführt wird.
Die Revisionsbegründung muss insbesondere die Revisionsgründe angeben. Dazu genügt die Anführung einzelner Gesetzesvorschriften keinesfalls. Es müssen zusätzlich die Gründe tatsächlicher oder rechtlicher Art angegeben werden, die nach der Auffassung des Revisionsklägers die erstinstanzliche Entscheidung als unrichtig erscheinen lassen.
§ 120 FGO fordert ausdrücklich:
- Abs. 3 Nr. 2a: Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt. Die Regelung betrifft sowohl die Rüge der Verletzung materiellen Rechts als auch die Rüge von Verfahrensmängeln. Der Revisionskläger hat die Gründe anzugeben, die aus seiner Sicht den Rechtsfehler ergeben.
- Abs. 3 Nr. 2b: Bei der Rüge von Verfahrensfehlern müssen zusätzlich die Tatsachen angegeben werden, die den Verfahrensmangel ergeben.
Die Bezugnahme auf Schriftsätze im Finanzgerichtsprozess, in Parallelverfahren oder Musterprozessen und auf Gutachten genügt grundsätzlich nicht. Erforderlich ist eine eingehende Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils. Eine detaillierte Erörterung ist nur dann entbehrlich, wenn das Problem klar umrissen ist.
Einzelheiten s. im Themenlexikon unter Klage
Musterschreiben: Revisionseinlegung
Steuerberater Max Steuer |
A-Stadt, den ... |
Kanzleistraße 7
A-Stadt
An den
Bundesfinanzhof
Ismaninger Straße 109
81675 München
In dem Finanzrechtsstreit
ABC-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
- Klägerin und Revisionsklägerin -
Prozessbevollmächtigter: Steuerberater Max Steuer, Kanzleistraße 7, A-Stadt
gegen
Finanzamt A-Stadt
- Beklagter und Revisionsbeklagter -
wegen Körperschaftsteuer 20..
lege ich im Namen und im Auftrag der Klägerin und Revisionsklägerin
Revision
gegen das Urteil des Finanzgerichts XY vom ..., Aktenzeichen ..., ein
Die Revision ist zulässig, weil sie vom FG in dem angefochtenen Urteil bzw. Gerichtsbescheid
oder
vom BFH auf Nichtzulassungsbeschwerde
zugelassen worden ist.
Ich beantrage, die Frist zur Begründung der Revision bis zum ... zu verlängern, da die Revisionsbegründung weitere Auskünfte vom Geschäftsführer der Klägerin erfordert, der sich noch bis Anfang Juli auf einer Auslandsreise befindet
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Steuerberater Max Steuer
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen
Abschrift
Kopie des FG-Urteils