Die Richtlinie regelt die Dateiübertragung per DÜ zwischen den Rechenzentren verschiedener Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie zwischen diesen und externen Partnern. Zu den externen Partnern gehören z. B. Dienststellen außerhalb der Finanzverwaltung, die Kreditwirtschaft, die Rundfunkanstalten, datenverarbeitende Unternehmen und jeder Steuerberater bzw. Steuerpflichtige.

Die Richtlinie ist den anwendungsspezifischen Vereinbarungen zur Dateiübertragung (z. B. Verordnungen, BMF-Schreiben) als Grundlage für die technische Beschreibung der Dateiübertragung per DÜ beizufügen.

Die Richtlinie basiert auf dem jetzigen Erkenntnisstand und wird bei Bedarf aktualisiert. Dazu gehören insbesondere Ergänzungen zum Verschlüsselungsverfahren.

Der Geltungsbereich dieser Richtlinie bezieht sich auf die Datenübertragung zwischen den Kommunikationsendpunkten. Siehe auch folgende Abbildung.

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