Handlungsfeldspezifische Arbeitsgruppe (HsAG)
Die Handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen (HsAG) stellen innerhalb der kohärenten Steuerungsprozesse des KJP den fachlichen und förderpolitischen Rahmen für die thematische Bündelung und Aufbereitung der Ergebnisse und Erfahrungen aus der Umsetzung der KJP-geförderten Maßnahmen und den Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Von dort fließen Impulse und Empfehlungen zu fachlichen, fachpolitischen und zuwendungsrechtlichen Belangen zurück in die Instrumente zur partnerschaftlichen Planung, Gestaltung und Steuerung im KJP (siehe auch Verfahrensprofile Rahmenvereinbarung, Planungsgespräche, Sachberichte, Zentralstellenverfahren).
Es werden folgende HsAG gebildet:
- Kinder- und Jugendarbeit,
- Jugendsozialarbeit,
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege,
- Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte,
- Weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.
Die HsAG erörtert insbesondere die Entwicklung und Gestaltung des Handlungsfeldes innerhalb des KJP:
- Die Mitwirkung bei der Formulierung der Verfahren und Zielstellungen für die Fortentwicklung des Handlungsfeldes sowie des KJP-Leitbildes.
- Die Erarbeitung von Anregungen und Empfehlungen für die Schaffung von angemessenen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der geförderten Vorhaben.
- Die Sammlung und Erörterung von Themenvorschlägen für zentrale Projekte im Handlungsfeld.
- Die Sammlung und Erörterung von Hemmnissen und möglichen Lösungsvorschlägen bei der Planung, Gestaltung und Steuerung von KJP-Maßnahmen, soweit diese Bedeutung über den Einzelfall hinaus haben.
Dabei fließen die spezifischen Erfahrungen der Mitglieder der HsAG aus ihrer Arbeit innerhalb und außerhalb des KJP ein.
Die Sitzungen der HsAG finden unter Leitung des Bundesministeriums mindestens einmal jährlich statt. Sie sind so zu gestalten, dass sie die in den RL-KJP begründete partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium und den Mitgliedern unterstützen und fördern. Die regelmäßige Teilnahme der zuständigen Personen des gehobenen Dienstes des Bundesministeriums und der bewilligenden Behörden sind sicherzustellen.
Die Zusammensetzung der HsAG wird unter Berücksichtigung der Vorschläge der jeweiligen bundeszentralen Verbände und Fachorganisationen durch das Bundesministerium bestimmt. Dabei ist eine ausgewogene Vertretung aller im Handlungsfeld tätigen bundeszentralen Verbände und Fachorganisationen und Fachinteressen unter Berücksichtigung verbandlicher Strukturen zu gewährleisten.
Zur Sicherung der Arbeits- und Handlungsfähigkeit der HsAG soll die Vertretung der bundeszentralen Verbände und Fachorganisationen durch max. 15 Personen wahrgenommen werden.
Die Mitglieder sichern den Informationsfluss von und zu den KJP-geförderten Verbänden und Fachorganisationen und ermöglichen eine adäquate Beteiligung an den fachlichen Diskursen. Dazu sind in der HsAG geeignete Verfahren zu entwickeln.
Die Federführung im Bundesministerium sowie die Sitzungsleitung obliegen den Referatsleitungen (bzw. deren Vertretungen) der in diesem Profil ausgewiesenen zuständigen Fachreferate.
Das Bundesministerium lädt zur Sitzung der HsAG ein und legt den Entwurf einer Tagesordnung vor, der von den Mitgliedern ergänzt werden kann. Für die Sitzung ist unter Berücksichtigung der Anzahl der Akteure im Handlungsfeld sowie der Breite und Vielfalt der zu behandelnden Themen ein angemessener Zeitrahmen vorzusehen. In Abhängigkeit von der Tagesordnung können auf Vorschlag der Mitglieder oder durch das Bundesministerium weitere Teilnehmende als Gäste eingeladen werden.
Es können auf Dauer oder zeitlich befristet Unterarbeitsgruppen (UAG) gebildet werden. Sie berichten der HsAG über ihre Arbeit.
Die Ergebnisse der Sitzungen sind mit konkreten Vereinbarungen, Verantwortlichkeiten und Terminsetzungen in einem Protokoll festzuhalten. Der Stand der Erfüllung wird in jeder Sitzung überprüft.
Sofern eine Erörterung grundsätzlicher und übergreifender Themen mit allen Akteuren eines Handlungsfeldes geboten erscheint, können handlungsfeldbezogene Trägerkonferenzen durchgeführt werden.
Handlungsfeldübergreifende Arbeitsgruppe (HüAG)
Zur Weiterentwicklung des KJP bildet das Bundesministerium aus Vertreterinnen und Vertretern der handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen eine gesonderte Arbeitsgruppe (II. Abs. 3 RL-KJP).
Sie wird von dem Bundesministerium auch dazu gehört, ob die Voraussetzungen für die Förderung eines Zuwendungsempfängers entfallen sind, weil er keine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit mehr bietet. Eine Anhörung entfällt, wenn bei offenkundigem Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen eine sofortige Entscheidung geboten ist.
Die Verfahrensregelungen der HsAG gelten entsprechend.