Mietminderung bei Einsatz von Epoxidharz

Bei einer etwa erforderlichen Sanierung der Wasserrohre sollte auf eine Verwendung des Baustoffs Epoxidharz verzichtet werden. Epoxidharz enthält Komponenten, die gesundheitsschädlich sind. Es kann daher das Gleichgewicht des Hormonsystems des Menschen stören. Wird bei einer Innenrohrsanierung eine Epoxidharzbeschichtung vorgenommen, rechtfertigt dies jedenfalls eine monatliche Mietminderung von 20 %.[1]

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