I. Unterhaltstabelle
II. Zahlbetragstabelle
III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO
III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO
Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 01.01.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebliche Altersgruppe gesondert zu bestimmen und auf eine Stelle nach dem Komma zu begrenzen (§ 36 Nr. 3 EGZPO). Der Prozentsatz wird auf der Grundlage der zum 01.01.2008 bestehenden Verhältnisse einmalig berechnet und bleibt auch bei späterem Wechsel in eine andere Altersstufe unverändert (BGH Urteil vom 18.04.12 – XII ZR 66/10 – FamRZ 2012, 1048). Der Bedarf ergibt sich aus der Multiplikation des neuen Prozentsatzes mit dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe und ist auf volle EUR aufzurunden (§ 1612 a Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem um das jeweils anteilige Kindergeld verminderten bzw. erhöhten Bedarf.
Es sind vier Fallgestaltungen zu unterscheiden:
a) Der Titel sieht die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes oder eine teilweise Anrechnung des Kindergeldes vor.
(Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100 |
= Prozentsatz neu |
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe |
Beispiel für 1. Altersstufe
(196 EUR + 77 EUR) x 100 |
= 97,8 % |
279 EUR |
Kontrollberechnung: 279 EUR x 97,8 % = 272,86 EUR, gerundet 273 EUR
Zahlbetrag: 273 EUR - 77 EUR = 196 EUR
b) Der Titel sieht die Hinzurechnung des hälftigen Kindergeldes vor.
(Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100 |
= Prozentsatz neu |
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe |
Beispiel für 1. Altersstufe
(273 EUR -77 EUR) x 100 |
= 70,2 % |
279 EUR |
Kontrollberechnung: 279 EUR x 70,2 % = 195,85 EUR, gerundet 196 EUR
Zahlbetrag: 196 EUR +77 EUR = 273 EUR
c) Der Titel sieht die Anrechnung des vollen Kindergeldes vor.
(Zahlbetrag + 1/1 Kindergeld) x 100 |
= Prozentsatz neu |
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe |
Beispiel für 2. Altersstufe
177 EUR +154 EUR) x 100 |
= 102,7 % |
322 EUR |
Kontrollberechnung: 322 EUR x 102,7 % = 330,69 EUR, gerundet 331 EUR
Zahlbetrag: 331 EUR - 154 EUR = 177 EUR
c) Der Titel sieht weder eine Anrechnung noch eine Hinzurechnung des Kindergeldes vor.
(Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100 |
= Prozentsatz neu |
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe |
Beispiel für 3. Altersstufe
(329 EUR +77 EUR) x 100 |
= 111,2 % |
365 EUR |
Kontrollberechnung: 365 EUR x 111,2 % = 405,88 EUR, gerundet 406 EUR
Zahlbetrag: 406 EUR - 77 EUR = 329 EUR