Eine weitere Voraussetzung für die Rückkehr in die GKV ist, dass eine Person zuletzt gesetzlich krankenversichert war.

 
Praxis-Beispiel

Letzte Krankenversicherung

Herr A verlegt seinen Wohnort nach Deutschland. Vor der Auswanderung war er in Deutschland gesetzlich krankenversichert. In den letzten 20 Jahren war er in Schweden ebenfalls gesetzlich krankenversichert. Da Herr A zuletzt gesetzlich krankenversichert war, ist die Voraussetzung erfüllt und eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.

War eine Person in einem anderen Mitgliedstaat zuletzt gesetzlich krankenversichert, dann ist diese Person auch dann der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen, wenn diese Person in Deutschland zuletzt privat krankenversichert war.

 
Praxis-Beispiel

Private Absicherung

Herr C verlegt seinen Wohnort aus Dänemark nach Deutschland. In Deutschland war er immer privat krankenversichert. In Dänemark wurde er aufgrund seiner Beschäftigung gesetzlich krankenversichert. Da Herr C zuletzt in Dänemark gesetzlich krankenversichert war, ist die Voraussetzung erfüllt und eine Aufnahme in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?