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TOP XX Ansammlung einer Liquiditätsrücklage
- Die Wohnungseigentümer beschließen die Bildung einer Liquiditätsrücklage. Die Liquiditätsrücklage dient dem Zweck, Liquiditätsengpässen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ____________ (Name) zu begegnen und soll möglichst die Erhebung einer Sonderumlage, einen Rückgriff auf die Erhaltungsrücklage, durch Umwidmung, den Abschluss eines Darlehensvertrags oder andere Wege zur Mittelaufbringung unnötig machen.
- Die auf die Liquiditätsrücklage zu entrichtenden Beiträge sind in den jeweiligen Wirtschaftsplan als eigenständige Kostenposition einzustellen.
- Die Liquiditätsrücklage soll _________ EUR (Betrag) erreichen.
- Für die Ansammlung eines Sockelbetrags sollen im Wirtschaftsplan für das Jahr ____ (Jahr) [ggf. mehrere Jahre] keine Mittel für die Erhaltungsrücklage erhoben werden. Stattdessen sollen in gleicher Höhe nach dem geltenden Umlageschlüssel für Hausgelder Mittel für die Liquiditätsrücklage erhoben werden. Zusätzlich sollen in Höhe von ________ EUR Mittel der Erhaltungsrücklage in Mittel der Liquiditätsrücklage umgewidmet werden. Ab dem Jahr ____ (Jahr) sollen die Mittel der Liquiditätsrücklage als Vorschuss nach dem geltenden Umlageschlüssel für Hausgelder erhoben werden, bis die geplante Höhe von _________ EUR (Betrag) erreicht ist.
- Der Verwalter wird ermächtigt, aus der Liquiditätsrücklage Mittel für ihren Widmungszweck zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
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