Rz. 79

Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird, in der Regel abhängig vom Scheidungsgrund, eine unterschiedliche Dauer haben, wobei die gerichtlichen Scheidungsverfahren für Verschulden mit Abstand die längste Dauer aufweisen – gegenwärtig im Schnitt ca. vier bis sechs Monate. Das Verfahren beim Notar oder Standesamt dauert hingegen nur etwas länger als einen Monat.

 

Rz. 80

Auch die Kostenstruktur ist sehr unterschiedlich: Bei Gericht fallen für die einvernehmliche Scheidung Gebühren von ca. 50 EUR an, für die Scheidung wegen Verschuldens aber nur ca. 25 EUR. Beim Notar betragen die Gebühren ca. 150 EUR bei Scheidungen ohne Kinder und ca. 220 EUR bei jenen mit Kindern. Beim Standesamt entstehen Gebühren in Höhe von ca. 100 bis 170 EUR, je nach geltender kommunaler Gebührenordnung.

 

Rz. 81

Nach rumänischem Recht besteht generell kein Anwaltszwang, unabhängig vom Gegenstand oder Instanzenzug. Wird die obsiegende Partei jedoch von einem Rechtsanwalt begleitet oder vertreten, so ist es nicht zwingend, dass ihre Anwaltsgebühren der Gegenpartei in voller Höhe auferlegt werden; es ist vielmehr Aufgabe des Gerichts, einen nach eigenem Ermessen als angemessenen Betrag anzuerkennen.

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