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Nach rumänischem Recht dürfen Gesellschaften nur solche Tätigkeiten ausüben, die ihren (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand bilden. Der Gründungsakt hat den Unternehmensgegenstand genau anzugeben. Die möglichen Tätigkeitsgegenstände von rumänischen Gesellschaften sind katalogisiert. Es sind ausschließlich die vom nationalen Statistikamt Rumäniens herausgegebenen Codes[14] "für die Klassifizierung der Tätigkeiten aus der nationalen Wirtschaft" (CAEN-Codes) zu verwenden. Es empfiehlt sich, den Unternehmensgegenstand weit zu fassen, um im Fall einer Ausweitung des Tätigkeitsbereichs keine Änderung des Gründungsakts herbeiführen zu müssen.
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