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In Rumänien war die Scheidung auch in der Vergangenheit nicht Gegenstand eines Verbotes, nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass die Orthodoxe Kirche die Ehe nicht als unauflöslich betrachtet. Allerdings waren unter dem kommunistischen Regime die Voraussetzungen sehr streng geregelt, so dass das Gericht nur im Falle eines offensichtlichen Scheiterns der Ehe die Scheidung aussprechen konnte. Nach der Wende hat eine Lockerung stattgefunden, und wenige Jahre später wurde auch die Möglichkeit der Scheidung durch Einvernehmen der Ehegatten, jedoch unter erschwerten Voraussetzungen, eingeführt. Ende des Jahres 2010 sind durch das Gesetz 202[17] ("die kleine Reform") diese Voraussetzungen weggefallen, eine Situation, die sich auch in dem novellierten ZGB wiederfindet.

[17] Gesetz Nr. 202/2010 betreffend einige Maßnahmen für die Beschleunigung von Gerichtsverfahren, veröffentlicht im M. Of. Nr. 714 vom 26.10.2010.

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