Dr. Axel Deutscher, Detlef Burhoff
Rdn 3461
Literaturhinweise:
S. die Hinw. bei → Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, rechtfertigender Notstand, Rdn 2240 und bei → Rotlichtverstoß, Urteil, rechtfertigender Notstand, Rdn 3418.
Rdn 3462
1. In der Rechtsprechung ist der rechtfertigende Notstand als Rechtfertigungsgrund auch bei anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten als Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstoß (→ Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, rechtfertigender Notstand, Rdn 2240; → Rotlichtverstoß, Urteil, rechtfertigender Notstand, Rdn 3418) anerkannt. Hier sind vor allem die Erforderlichkeit der Notstandshandlung und die Interessenabwägung von Bedeutung (dazu allgemein KK/Rengier, § 16 Rn 16).
Rdn 3463
2. Folgende Fälle haben in der Rechtsprechung eine Rolle gespielt:
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beim Rückwärtsfahren auf dem Beschleunigungsstreifen einer BAB wegen eines Defekts am Pkw (OLG Köln VRS 59, 53; zum Wenden und Rückwärtsfahren → Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Rdn 4205), |
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beim verkehrsbehindernden Parken eines Schulbusses im Interesse der Sicherheit der Schüler (OLG Köln VRS 64, 298), |
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beim kurzfristigen verbotswidrigen Parken, damit ein Kleinkind seine dringende Notdurft verrichten kann (OLG Köln VRS 75, 116 [wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist]), |
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beim Wenden auf der BAB nach einer vorausgegangenen "Geisterfahrt", wenn andere Möglichkeiten der Gefahrenabwehr noch gefährlicher sind (OLG Karlsruhe VRS 65, 470; → Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Rdn 4205). |
Rdn 3464
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beim Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen einer BAB wegen einer vorübergehenden Übelkeit der mitfahrenden schwangeren Ehefrau (OLG Düsseldorf VM 1980, 95), |
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beim vorschriftswidrigen Überholen des Mitglieds der freiwilligen Feuerwehr auf dem Weg zur Einsatzstelle (AG Groß-Gerau NZV 1992, 333), |
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beim Wenden mit einem Krad auf einer Kraftfahrstraße und anschließendem Zurückfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zum Zweck der Bergung der verlorenen Brieftasche (OLG Düsseldorf zfs 1991, 394), |
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bei einem Wendemanöver auf einer Kraftfahrstraße mit einem Betonmischfahrzeug, um der Gefahr des Aushärtens des Betons zu begegnen (OLG Zweibrücken VRS 57, 357). |
Rdn 3465
Hinweis für den Verteidiger!
Die Verteidigerhinweise bei → Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, rechtfertigender Notstand, Rdn 2257 f. und → Rotlichtverstoß, Urteil, rechtfertigender Notstand, Rdn 3424 gelten entsprechend.
Siehe auch: → Urteil, Allgemeine Feststellungen, Rdn 3739.