Freiwillig Versicherte müssen für Beiträge, mit denen sie säumig sind, einen Säumniszuschlag zahlen. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Beitrags.

Die Regelung des Säumniszuschlags für freiwillige Mitglieder gilt auch für den Personenkreis der zuvor Nichtversicherten.[1]

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