Leitsatz

Ein Eigentümerbeschluss, durch den eine Kreditaufnahme durch die rechtsfähige Gemeinschaft in dem Umfang genehmigt wird, in dem die einzelnen Eigentümer ihren Anteil an einer gleichzeitig beschlossenen Sonderumlage zur Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

 

Link zur Entscheidung

OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2012, I-15 Wx 251/11OLG Hamm, Beschluss vom 14.5.2012 – I-15 Wx 251/11

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