Rz. 13a

Der Verwaltungsrat hat eine Norm in die Satzung aufgenommen, die die Bildung von Ausschüssen ermöglicht. Beim Verwaltungsrat sind 2 Ausschüsse gebildet worden:

Ausschuss I:

Strategische Entscheidungen, Haushalt, Fragen der Selbstverwaltung

  • Kontraktmanagement,
  • jährliche strategische Planung,
  • Zielvereinbarung,
  • Haushaltsplanung und Kontrolle,
  • Strategische Entscheidungen zu Personal, Organisation, IT,
  • Informations- und Steuerungssysteme,
  • Angelegenheiten der Selbstverwaltung sowie
  • auf diese Themen bezogene Prüfergebnisse der Innenrevision und des Bundesrechnungshofes.

Ausschuss II:

Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktforschung, Geldleistungen

  • Produkte, Programme,
  • Vermittlung und Beratung, Selbstinformationssysteme,
  • Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums,
  • Berufliche Rehabilitation.
  • Geldleistungen einschl. Sozialversicherung,
  • Arbeitsmarktprogramme des Bundes und der Länder,
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktforschung, Evaluation sowie
  • auf diese Themen bezogene Prüfberichte der Innenrevision und des Bundesrechnungshofes.

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