Verhandelt

zu ...

am ...

vor dem unterzeichnenden Notar ...,

erschienen:

Frau ..., ..., ...

- ausgewiesen durch ... -

und

Herr ..., ..., ...

- ausgewiesen durch ... -

Der Notar fragte die Beteiligten vor der Beurkundung, ob er oder eine Person, mit der er sich zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume hat, bereits außerhalb seiner Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit tätig war oder ist, soweit diese Tätigkeit nicht im Auftrag aller Beteiligten ausgeübt wurde. Die Beteiligten erklärten, dass dies nicht der Fall ist.

Die Ehegatten erklären:

Wir haben am ... vor dem Standesbeamten des Standesamtes in ... zur Registernummer ... die Ehe geschlossen. Einen Ehevertrag haben wir bisher nicht errichtet. Aus unserer Ehe ist ein gemeinsames Kind hervorgegangen:

Name: ...

Geburtsdatum: ...

Alter: ...

Das Kind/Die Kinder hat seinen/haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei der Ehefrau/dem Ehemann.

Wir leben seit dem ... innerhalb der ehelichen Wohnung voneinander getrennt.

[1]

Alternativ

Wir leben seit dem ... innerhalb verschiedener Wohnungen voneinander getrennt.

Die Ehefrau/Der Ehemann beabsichtigt bei dem zuständigen Familiengericht einen einverständlichen Ehescheidungsantrag einzureichen.

Der Ehemann/Die Ehefrau erklärt: Ich stimme diesem Ehescheidungsantrag zu. ...

Für die Zeit des Getrenntlebens und den Fall der rechtskräftigen Scheidung unserer Ehe treffen wir folgende

Ehescheidungsfolgenvereinbarung

§ 1 Ehegattenunterhalt

Für den Fall der rechtskräftigen Ehescheidung verpflichtet sich die Ehefrau/der Ehemann einen nachehelichen, im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag von ... EUR zu zahlen. Bemessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen der Ehefrau/des Ehemanns. Das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen beträgt ... EUR.

[2]

Alternativ

Für den Fall der rechtskräftigen Ehescheidung verpflichtet sich ... einen nachehelichen, im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag von ... EUR zu zahlen.

Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen der Ehefrau/des Ehemanns in Höhe von ... EUR sowie das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen des Ehemanns/der Ehefrau in Höhe von ... EUR.[3]

Alternativ

Für den Fall der rechtskräftigen Ehescheidung verzichten wir gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt gem. §§ 1569 ff. BGB und nehmen diesen Verzicht wechselseitig an. Dies gilt auch für den Fall der Not, der Krankheit und Erwerbslosigkeit und bei veränderten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie für den Fall einer Gesetzesänderung und einer Änderung der Rechtsprechung.

[4]

Bis zur rechtskräftigen Scheidung stellen wir uns gegenseitig von Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt frei und erklären, uns auf Zahlung von Trennungsunterhalt gegenseitig nicht in Anspruch nehmen zu wollen.

[5]

§ 2 Ehewohnung

Die Ehewohnung in ...verbleibt der Ehefrau/dem Ehemann zur alleinigen Nutzung.

Der Mietvertrag ist bereits auf die Ehefrau/den Ehemann umgeschrieben.

[6]

Alternativ

Die Eheleute sind sich darüber einig, dass die Ehewohnung in ... ausschließlich der Ehefrau/dem Ehemann zur weiteren Nutzung zusteht. Der Ehemann/Die Ehefrau verpflichtet sich hiermit gegenüber der Ehefrau/dem Ehemann, die Wohnung innerhalb eines Monats ab Rechtskraft der Ehescheidung zu räumen und sämtliche Schlüssel an die Ehefrau/den Ehemann herauszugeben.

Die Eheleute verpflichten sich gegenseitig, gegenüber dem Vermieter alle Erklärungen abzugeben, damit das Mietverhältnis allein von der Ehefrau/dem Ehemann fortgeführt werden kann. Die Ehefrau/Der Ehemann stellt den Ehemann/die Ehefrau im Innenverhältnis von allen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis frei. Die Ehefrau/Der Ehemann übernimmt die mietvertraglichen Pflichten der Wohnungsrenovierung und stellt den Ehemann/die Ehefrau insoweit gegenüber dem Vermieter frei.

Der Ehefrau/Dem Ehemann steht die Mietkaution in Höhe von ... EUR nebst etwaiger Zinsen zu.

[7]

§ 3 Haushaltsaufteilung

Die ehelichen Haushaltsgegenstände sind aufgeteilt. Jede Partei erhält die Gegenstände zu Alleineigentum, die sich in ihrem Besitz befinden.

[8]

§ 4 Elterliche Sorge

Wir erklären hiermit übereinstimmend, dass Anträge zur Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge für das Kind/die Kinder von keinem von uns gestellt werden. Wir sind uns über das Fortbestehen der gemeinsamen elterlichen Sorge einig.

[9]

Alternativ

Die Ehefrau/Der Ehemann wird den Antrag gemäß § 1671 Abs. 1 BGB auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für das Kind/die Kinder stellen. Der Ehemann/Die Ehefrau erklärt: Ich stimme gemäß § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB diesem Antrag zu.

[10]

§ 5 Umgangsrecht

Anträge zur Regelung des Umgangs mit dem Kind/den Kindern werden nicht gestellt.

Alternativ

Das Umgangsrecht der Ehefrau/des Ehemanns mit dem Kind/den Kindern soll großzügig und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten wie folgt ...

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