Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergütung. Dialysebehandlung entgegen vertraglicher Verpflichtung. keine Aufsicht und Leitung durch nephrologisch weitergebildeten Vertragsarzt
Orientierungssatz
Ein Vergütungsanspruch für Dialysebehandlungen, die entgegen einer vertraglichen Verpflichtung des Leistungserbringers nicht unter Aufsicht und Leitung eines nephrologisch weitergebildeten, zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Arztes durchgeführt worden sind, steht dem Leistungserbringer nicht zu, selbst wenn die Leistungen im übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667662 |
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