Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergütung. Dialysebehandlung entgegen vertraglicher Verpflichtung. keine Aufsicht und Leitung durch nephrologisch weitergebildeten Vertragsarzt

 

Orientierungssatz

Ein Vergütungsanspruch für Dialysebehandlungen, die entgegen einer vertraglichen Verpflichtung des Leistungserbringers nicht unter Aufsicht und Leitung eines nephrologisch weitergebildeten, zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Arztes durchgeführt worden sind, steht dem Leistungserbringer nicht zu, selbst wenn die Leistungen im übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 19.02.1996; Aktenzeichen 6 RKa 40/93)

BSG (Urteil vom 04.05.1994; Aktenzeichen 6 RKa 40/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667662

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