Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosenhilfe. Keine Krankenversicherung gemäß § 155 Abs 1 AFG bei mangelnder Bedürftigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Die Entscheidung des BVerfG vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 über die Verfassungsmäßigkeit der pauschalierten Bedürftigkeitsprüfung nach § 138 Abs 1 Nr 2 AFG aF enthält keine iS von § 31 BVerfGG verbindliche Aussage, die einen Anspruch des Arbeitslosen auf Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen auch dann begründet, wenn die Übergangsweise vorzunehmende individuelle Bedürftigkeitsprüfung nach § 138 Abs 1 Nr 1 AFG ebenso wie später die pauschalierte Bedürftigkeitsprüfung nach § 138 Abs 1 Nr 2 AFG nF ergibt, daß ein Alhi-Anspruch mangels Bedürftigkeit nicht besteht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.08.1996; Aktenzeichen 12 RK 15/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1668342

Breith. 1996, 339

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