Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosenhilfe. Keine Krankenversicherung gemäß § 155 Abs 1 AFG bei mangelnder Bedürftigkeit
Leitsatz (amtlich)
Die Entscheidung des BVerfG vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 über die Verfassungsmäßigkeit der pauschalierten Bedürftigkeitsprüfung nach § 138 Abs 1 Nr 2 AFG aF enthält keine iS von § 31 BVerfGG verbindliche Aussage, die einen Anspruch des Arbeitslosen auf Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen auch dann begründet, wenn die Übergangsweise vorzunehmende individuelle Bedürftigkeitsprüfung nach § 138 Abs 1 Nr 1 AFG ebenso wie später die pauschalierte Bedürftigkeitsprüfung nach § 138 Abs 1 Nr 2 AFG nF ergibt, daß ein Alhi-Anspruch mangels Bedürftigkeit nicht besteht.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1668342 |
Breith. 1996, 339 |
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