Entscheidungsstichwort (Thema)
Angestelltenversicherung. Versicherungspflicht. selbständiger Krankengymnast. Begriff "Pflege"
Orientierungssatz
1. Ein selbständig tätiger Krankengymnast ist gemäß § 2 Nr 2 SGB 6 versicherungspflichtig zur Angestelltenversicherung (vgl BSG vom 9.12.1982 - 12 RK 21/82 = BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr 22).
2. Der Begriff "Pflege" erfaßt außer der persönlichen Grundpflege auch die Maßnahmen der Behandlungspflege, die auf ärztliche Anordnung durch fachlich dazu befähigte Personen ausgeführt werden. Zu diesem Personenkreis gehören auch gelernte Krankengymnasten.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667633 |
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