Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Anwartschaft. Beitragsfreiheit. ehrenamtlicher Rettungssanitäter

 

Orientierungssatz

Ein bloßes Beschäftigungsverhältnis ohne zugrundeliegendes Arbeitsverhältnis reicht zur Begründung der Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung nicht aus, denn § 7 SGB 4 gilt gemäß § 1 Abs 2 SGB 4 nicht für die Arbeitslosenversicherung. Auf den zeitlichen Umfang des geleisteten Dienstes, insbesondere auch in Abgrenzung zu bloßer Dienstbereitschaft, kommt es daher ebensowenig an wie auf die Höhe der daraus erzielten Einnahmen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.06.1996; Aktenzeichen 11 RAr 111/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656032

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge