Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld. Anwartschaft. Beitragsfreiheit. ehrenamtlicher Rettungssanitäter
Orientierungssatz
Ein bloßes Beschäftigungsverhältnis ohne zugrundeliegendes Arbeitsverhältnis reicht zur Begründung der Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung nicht aus, denn § 7 SGB 4 gilt gemäß § 1 Abs 2 SGB 4 nicht für die Arbeitslosenversicherung. Auf den zeitlichen Umfang des geleisteten Dienstes, insbesondere auch in Abgrenzung zu bloßer Dienstbereitschaft, kommt es daher ebensowenig an wie auf die Höhe der daraus erzielten Einnahmen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1656032 |
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