Entscheidungsstichwort (Thema)

Opferentschädigung. Leistungsausschluß wegen Unbilligkeit

 

Orientierungssatz

Zur Versagung von Opferentschädigungsleistungen an einen Geschädigten wegen Unbilligkeit, der im Rahmen einer Auseinandersetzung mit seiner damaligen Ehefrau von dieser durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.12.1998; Aktenzeichen B 9 VG 8/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661245

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