Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz eines Schülers bei Unterbrechung des Weges von der Schule nach Hause bzw auf Abwegen
Orientierungssatz
Ein Berufsschüler, der nach dem Unterricht mit seinem Motorrad nicht zu seinem 35 km entfernten Wohnsitz, sondern zu der ca 10 km von der Schule in entgegengesetzter Richtung liegenden Wohnung seiner Tante fuhr, um an deren Geburtstagsfeier teilzunehmen, und auf diesem Weg einen schweren Unfall erlitt, ist nach §§ 539 Abs 1 Nr 14c, 550 Abs 1 RVO nicht versichert gewesen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1663284 |
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