Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung des Eingliederungsgeldes. maßgebliche Bezugsgröße bei Umzug. Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz (amtlich)
Das in den neuen Bundesländern gewährte Eingliederungsgeld berechnet sich auch nach einem Umzug in die alten Bundesländer nach der Bezugsgröße Ost.
Orientierungssatz
Diese Regelung verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 Abs 1 GG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1654275 |
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