Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung des Eingliederungsgeldes. maßgebliche Bezugsgröße bei Umzug. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Das in den neuen Bundesländern gewährte Eingliederungsgeld berechnet sich auch nach einem Umzug in die alten Bundesländer nach der Bezugsgröße Ost.

 

Orientierungssatz

Diese Regelung verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.09.1994; Aktenzeichen 7 RAr 116/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654275

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