Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeld. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes
Orientierungssatz
Ein Wohnsitz bzw gewöhnlicher Aufenthalt iS von § 2 Abs 5 S 1 BKGG liegt trotz zeitweiligen Fehlens einer ausländerrechtlich ordnungsgemäßen Aufenthaltserlaubnis vor, wenn ein Kind mit dem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland als Stiefkind in den Haushalt eines deutschen Staatsangehörigen aufgenommen worden ist.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1653022 |
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